Ja, es gibt einiges zu beachten, wenn du mit deinem Angebot rausgehst,
Aber wirklich, das muss dich nicht beunruhigen. In der Größenordnung, in der wir hier beginnen, ist das alles leicht umzusetzen.
Das sind vielleicht für dich neue Begriffe, mit denen du noch nie zu tun hattest, aber ich nenne dir auch die Stellen, die dich beraten, und du lernst beim Tun. Bald ist das normal für dich. Dein neues Normal.
Wichtiger Hinweis:
Diese Email hier ist keine rechtliche Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Als Unternehmerin bist du selbst dafür verantwortlich, dich umfassend über die geltenden rechtlichen Regelungen zu informieren, um rechtlich abgesichert zu sein.
Die hier gegebenen Hinweise können sich seit Erscheinen dieses Programms oder regional geändert haben.
Hier sollen dir nur Anhaltspunkte gegeben werden, worauf du achten solltest. Zum Beispiel:
1. Gewerbeanmeldung – Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn du planst, dein Onlineprodukt regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht zu verkaufen, gilt das als gewerbliche Tätigkeit. In den meisten Fällen musst du daher ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Ausnahme: Wenn du als Freiberuflerin tätig bist (z. B. als Coach oder Autorin), kannst du unter Umständen auf die Gewerbeanmeldung verzichten.
Hierzu berät dich sehr nett und rechtssicher dein örtliches Gewerbeamt oder Finanzamt. Wir haben bei unseren Gesprächen dort nur gute Erfahrungen gemacht.
2. Steuern – Was kommt auf mich zu?
Sobald du Einnahmen generierst, musst du dich mit dem Thema Steuern beschäftigen:
Einkommensteuer: Deine Gewinne aus dem Onlineverkauf müssen in deiner Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Umsatzsteuer: Erst wenn du mehr als 25.000 € (Stand 2025 – aber frag dein Finanzamt oder Steuerfachleute!) im Jahr umsetzt, bist du umsatzsteuerpflichtig. Andernfalls kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, um die Umsatzsteuer zu umgehen.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist regional unterschiedlich und richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Soweit ich weiß, fallen Gewerbesteuern erst ab einem Gewinn von über 24.500 € pro Jahr (Stand: 2025) an, aber für dich konkret erhältst du hierzu Auskünfte von deinem Gewerbeamt vor Ort.
3. Impressum & Datenschutzerklärung – Pflicht auf deiner Webseite
Wenn du eine Webseite oder Verkaufsplattform betreibst, bist du gesetzlich verpflichtet, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereitzustellen. Darin müssen z. B. dein Name, deine Adresse und deine Kontaktdaten stehen. Datenschutzrechtlich musst du Nutzer:innen darüber informieren, welche Daten du sammelst und wie du sie verwendest.
Vorlagen findest du bei Internetanwälten wie Rechtsanwalt Sören Siebert auf e-recht24.
4. AGB & Widerrufsrecht – Muss ich das haben?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht zwingend vorgeschrieben, aber sinnvoll, um klare Regeln für den Verkauf deiner Produkte festzulegen. Falls du digitale Produkte anbietest, musst du außerdem darüber informieren, dass Kund:innen unter bestimmten Bedingungen ein Widerrufsrecht haben (oder, falls nicht, explizit darauf hinweisen).
5. Markenschutz & Urheberrecht – Was ist erlaubt?
Falls du einen einzigartigen Namen für dein Produkt hast, kann es sich lohnen, eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorzunehmen.
Außerdem solltest du immer sicherstellen, dass du keine fremden Inhalte (z. B. Texte oder Bilder) ohne Erlaubnis verwendest. Es gibt Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Achte drauf, dass von dir verwendete Materialien gewerblich genutzt werden dürfen! Es gibt freie Stockfotobörsen wie Pixabay.
6. Brauche ich wirklich einen Businessplan?
Viele Gründerinnen denken, dass sie unbedingt einen ausführlichen Businessplan benötigen, bevor sie starten.
Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Wenn du dein Onlineprodukt nebenberuflich oder mit geringem finanziellen Risiko startest, reicht oft eine grobe Planung aus.
Ein Businessplan kann dir helfen, deine Strategie klarer zu sehen, ist aber vor allem dann wichtig, wenn du Investoren oder eine Bank überzeugen musst.
Konzentriere dich lieber auf das Wesentliche: Dein Produkt, deine Kund:innen und dein Marketing.
7. Brauche ich für mein Onlineprogramm die Zulassung bei der ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht)?
Für Fernunterrichtslehrgänge und Fernstudiengänge ist die Prüfung des Programmes durch die ZFU erforderlich.
Fraglich ist jedoch, ob dein erstes Onlineprogramm unter diesen Begriff fällt.
Die Webseite der ZFU findest du hier.
Dort findest du sogar einen Onlineprozess, mit dem du prüfen kannst, ob dein konkretes Angebot durch die ZFU zugelassen oder registriert werden muss.
Hinweis zur E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte – Business to Business (also wenn du mit Unternehmen als Kunden arbeitest) in Kraft. Dies bedeutet, dass Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen müssen. GründerInnen und kleinere und mittlere Betriebe haben hier aber eine Übergangsfrist bis 2027, um das umzusetzen. Informiere dich bitte selbst darüber, ob es Änderungen geben sollte.
Was sich empfiehlt: Praxistipp
Es empfiehlt sich, einigen Seiten / Gruppen / Foren von Internetanwälten zu folgen oder einer Gruppe von OnlineunternehmerInnen (in Deutschland – Europarecht und US-Recht können sich sehr unterscheiden) beizutreten, um neue Entwicklungen rechtzeitig mitzubekommen.